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Das neue Naturschutzrecht
Am 1. März 2010 tritt das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Kraft. Das deutsche Naturschutzrecht wird damit umfassend und bundesweit einheitlich geregelt. Bis zur Föderalismusreform hatte der Bund im Naturschutzrecht nur eine Rahmenkompetenz, die ergänzende Regelungen der Länder notwendig machte. Das neue Gesetz enthält jetzt zum ersten Mal zahlreiche, in der Praxis direkt anwendbare Vollregelungen.Schwerpunkte des neuen Rechts:- Modernisierung der Eingriffsregelung: ...

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